Tanz-Knigge
Damit das Tanzen auf der Tanzfläche auch Spaß
macht sollte man ein paar grundsätzliche Kleinigkeiten beachten.
Hier dazu ein paar Tipps: Auffordern Eine gepflegte Aufforderung gibt schon vor dem Tanz ein gutes Gefühl. Dabei ist es nicht mehr nur so, dass die Herren die Damen auffordern. In der heutigen Zeit ist es normal, dass die Damen die Herren zum tanzen holen (können). Tanzmuffel Wer zum Tanzen aufgefordert wird, sollte keinen Korb geben. Mindestens einen Tanz sollte man miteinander tanzen. Wenn man tatsächlich nicht tanzen möchte, dann höflich auch eine Begründung dafür. Tanzrichtung Generell gilt beim Tanzen, dass die stationären Tänze in der Tanzmitte stattfinden. So haben die progressiven Tänze (wie Walzer etc.) auf der Außenbahn Platz. Diese tanzen gegen den Uhrzeigersinn. Ist die Tanzfläche groß genug, gibt es (gedanklich) zwei Außenbahnen. Die äußere für die schnelleren, die innere für die gemütlicheren Tänzer. Alkohol und Zigaretten Am besten nicht auf der Tanzfläche und auch nicht während des Tanzabends. Ist man angetrunken, macht es weder dem Tanzpartner eine Freude und selbst wird die Reaktionsfähigkeit, das Taktgefühl und auch die Balance eingeschränkt. Man läuft auch nicht damit über die Tanzfläche. Kaugummi Wiederkäuer findet man auf der Weide, beim Tanzen sieht es absolut schrecklich aus. Deshalb entweder gar keinen Kaugummi im Mund oder aber während dem Tanzen zwischen den Backen versenken. Augenkontakt Halten Sie Augenkontakt. Wer einen Tanzpartner hat, der nur in der Gegend rumguckt, gibt einem das Gefühl, nicht wichtig zu sein. Es ist angenehmer, den Blickkontakt zum Tanzpartner zu haben Grabschen Die Hände sollten dahin kommen, wo sie hingehören beim Tanzen. Körpergerüche Wenn man tanzt, kommt man ins Schwitzen. Frisch geduscht zum Tanzabend, dann gibt auch das Schwitzen alleine keinen Körpergeruch ab. Zum Ende des Tanzens Die höflichste Form ist es, die Dame zurück zu Ihrem Platz zu bringen. Auch dann, wenn die Dame den Herrn aufgefordert hat zum Tanzen. Diese Auflistung hat keinen Anspruch der Vollständigkeit.
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